Versicherungen online
Viele wissen nicht, welche Gebäude und Gegenstände in einer Wohngebäudeversicherung versichert sind. Bei der Gebäudeversicherung zählt nicht nur das Gebäude, sondern auch alle Einbauten, die sich nicht bewegen lassen. Könnte man das Haus auf dem Kopf stellen, fallen viele Gegenstände raus., Die Dinge die beim umdrehen im Haus bleiben, sind in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Auch die Garage, der Wintergarten, der Gartenschuppen und Lampen, die am Gebäude befestigt sind, sind versichert.
Zentralheizungsanlagen, fest verlegte Fußbodenbeläge, eingebaute Schränke und sanitäre Installationen gehören ebenfalls zu den Bestandteilen. Sogar das Hundehaus und Markisen gehören zu diesen Teilen, was wenige wissen. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt in erster Linie Schäden die durch Blitzschlag, Leitungswasser, Explosion und Brand entstehen. Aber auch Schäden durch Hagel, Sturm, Schneedruck und Frost werden von der Versicherungsgesellschaft beglichen. Der Versicherungsnehmer darf keine Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei führen, da sonst die Versicherung gar nicht zahlt und dieser den Versicherungsschutz komplett verlieren kann. Die Versicherung verweigert auch die Zahlung, wenn es sich um Schäden durch Kernenergie handelt. Das Risiko gegen Überspannungsschäden muss im Vorfeld im Vertrag vereinbart werden. Dieses kostet zwar ein wenig mehr Geld, lohnt sich aber genau dann, wenn der Ernstfall eintritt und ein Schaden entstanden ist.
Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden. Sollte er dieses nicht tun, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Des weiteren muss er den Schaden so gering wie möglich halten, damit er einen Versicherungsschutz besitzt. Sollte der Schaden reguliert werden, kann ab dem Zeitpunkt von beiden Seiten aus die Versicherung gekündigt werden. Die normale Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer liegt bei den Versicherungen bei drei Monaten.
Welche Erweiterungen bietet eine Hausratversicherung?
Mit einer Elementarschadenversicherung lassen sich Risiken wie beispielsweise Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen versichern. Bei Lawinen, Erdrutsch und Erdbeben ist da persönliche Eigentum ebenfalls abgesichert und die Elementarschadenversicherung ergänzt den Leistungsumfang einer Hausratversicherung sehr sinnvoll. Eine Fahrradversicherung, Glasversicherung und ein Wohnungsschutzbrief können ebenfalls zusätzlich in eine Hausratversicherung eingebunden werden. Beim Abschluss einer Fahrradversicherung sollte auf den 24-Stunden Versicherungsschutz geachtet werden, damit das Fahrrad auch in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr versichert ist.
Denkbar wäre es auch eine Vereinbarung mit dem Versicherer zu treffen, dass die bisherige Fahrradversicherung auf einen 24-Stunden-Schutz ergänzt werden kann. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels beispielsweise, kann der Versicherer in Anspruch genommen werden, wenn die Hausratversicherung einen entsprechenden Wohnungsschutzbrief einschließt.
Für die Absicherung eines Wochenend-oder Ferienhauses im Ausland, kann eine spezielle Ferienhaus- Hausratversicherungen abgeschlossen werden. Bei Reisen im Inland ist das eigen Gepäck durch die Hausratversicherung mit versichert. Allerdings werden entwendete Gegenstände auch nur dann ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer während seiner Reise nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Grundsätzlich sollte sich jeder Versicherungsnehmer vor dem Abschluss einer Hausratversicherung genau über den optimalen Versicherungsschutz, den Leistungsumfang und eventuell mögliche Kombinationspakete informieren. Das Internet verfügt über unzählige kostenlose Vergleichsportale und Tarifrechner, die bei der passenden Versicherung und erforderlichen Erweiterungen behilflich sein können. Außerdem können sich die Angebote und Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften stark voneinander unterscheiden.
Den Hausratversicherung Test machen.
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